Ratgeber Mieten

Wann sind Haustiere erlaubt in der Wohnung?

Ob Hund, Katze oder Kleintier: In Schweizer Mietwohnungen hängt die Tierhaltung vor allem vom Mietvertrag, der Hausordnung und der konkreten Situation ab.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 8 Minuten

Kurz erklärt

In der Schweiz gibt es keine einfache Einheitsregel für Haustiere in Mietwohnungen. Entscheidend sind der Mietvertrag, die Hausordnung und das konkrete Tier. Kleintiere sind meist weniger problematisch, während Hunde, Katzen, Papageien, Reptilien oder mehrere Tiere oft eine Zustimmung der Vermieterschaft benötigen.

Was bedeutet Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Haustierhaltung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter ein Tier dauerhaft oder regelmässig in der Mietwohnung halten. Dazu gehören zum Beispiel Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen oder Reptilien.

Ob ein Haustier erlaubt ist, hängt in der Schweiz stark von der vertraglichen Regelung ab. Zusätzlich spielt eine Rolle, ob das Tier Nachbarn stört, Schäden verursacht, gefährlich sein kann oder die Wohnung übermässig belastet.

Mietvertrag und Hausordnung prüfen

Der erste Blick sollte immer in den Mietvertrag und die Hausordnung gehen. Viele Mietverträge erlauben Haustiere nur mit vorgängiger Zustimmung der Vermieterschaft. Teilweise wird zwischen Kleintieren, Katzen, Hunden oder besonderen Tieren unterschieden.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten, Streitfällen oder drohender Kündigung empfiehlt sich die Schlichtungsbehörde, der Mieterverband oder eine juristische Fachperson.

Welche Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt?

Kleintiere

Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder kleine Vögel sind in üblicher Anzahl meist weniger problematisch.

Hund und Katze

Für Hunde und Katzen verlangen viele Mietverträge eine vorgängige schriftliche Zustimmung.

Besondere Tiere

Exotische, laute, gefährliche oder sehr grosse Tiere sollten immer vorab mit der Verwaltung geklärt werden.

Auch wenn ein Tier grundsätzlich erlaubt ist, müssen Mieterinnen und Mieter Rücksicht auf Nachbarn nehmen und Schäden vermeiden. Lärm, Geruch, Verunreinigungen oder Gefährdungen können dazu führen, dass die Haltung eingeschränkt oder problematisch wird.

Erlaubt oder heikel? Beispiele im Vergleich

KriteriumEher unproblematischEher heikel
KleintiereHamster, Meerschweinchen, Zierfische oder kleine Vögel in üblicher AnzahlSehr viele Tiere, starke Gerüche, Lärm oder unsachgemässe Haltung
HundSchriftliche Zustimmung liegt vor, Tier ist gut geführt und stört Nachbarn nichtHund bellt häufig, verursacht Schäden oder Zustimmung fehlt
KatzeZustimmung liegt vor, Wohnung und Nachbarn werden nicht beeinträchtigtSchäden an Wohnung, Geruch, unklare Balkon- oder Auslaufregelung
Exotische TiereVorab schriftlich geklärt, keine Gefahr, keine besonderen Auflagen verletztGiftige, gefährliche, stark störende oder bewilligungspflichtige Tiere

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie vor

  1. Mietvertrag und Hausordnung sorgfältig prüfen.
  2. Klären, ob es sich um ein Kleintier, einen Hund, eine Katze oder ein besonderes Tier handelt.
  3. Bei zustimmungspflichtigen Tieren vor der Anschaffung schriftlich anfragen.
  4. Art, Rasse, Grösse, Anzahl und Haltung des Tieres klar beschreiben.
  5. Allfällige Nachweise wie Haftpflichtversicherung oder Hundekurs bereithalten.
  6. Schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft abwarten.
  7. Rücksicht auf Nachbarn nehmen und Lärm, Geruch oder Schäden vermeiden.
  8. Änderungen wie ein weiteres Tier oder ein anderes Tier erneut abklären.

Mustertext: Zustimmung für Haustier einholen

Der folgende Text kann als Vorlage dienen und sollte an den konkreten Fall angepasst werden.

Betreff: Anfrage zur Haustierhaltung in der Mietwohnung

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wohne in der Mietwohnung an der [Adresse] und möchte gerne
folgendes Haustier halten:

Tierart: [z.B. Hund / Katze / Kaninchen]
Rasse / Beschreibung: [Angaben]
Alter / Grösse: [Angaben]
Anzahl Tiere: [Angaben]

Ich werde dafür sorgen, dass durch die Tierhaltung keine Störungen,
Verunreinigungen oder Schäden entstehen und dass die Hausordnung
eingehalten wird.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung, ob Sie der Haltung
dieses Haustiers zustimmen.

Freundliche Grüsse
[Name]

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Katze in der Mietwohnung

Eine Mieterin möchte eine Wohnungskatze halten. Im Mietvertrag steht, dass Katzen bewilligungspflichtig sind. Sie fragt die Verwaltung schriftlich an und erhält die Zustimmung unter der Bedingung, dass keine Schäden oder Störungen entstehen.

Beispiel 2: Hund im Mehrfamilienhaus

Ein Mieter möchte einen Hund anschaffen. Da der Mietvertrag die Hundehaltung von einer Zustimmung abhängig macht, klärt er Rasse, Grösse und Haltung vorgängig mit der Verwaltung ab.

Checkliste: Haustiere in der Mietwohnung

Häufige Fragen zu Haustieren in der Mietwohnung

Das hängt vor allem vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Wenn nichts geregelt ist, ist Haustierhaltung grundsätzlich eher möglich, solange keine Störungen, Schäden oder Gefahren entstehen.

In vielen Mietverträgen ist die Hundehaltung zustimmungspflichtig. Die Zustimmung sollte vor der Anschaffung schriftlich eingeholt werden.

Auch Katzen können je nach Mietvertrag bewilligungspflichtig sein. Entscheidend ist, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht.

Unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder kleine Vögel sind in üblicher Anzahl meist weniger problematisch. Grenzen bestehen bei übermässiger Anzahl, Geruch, Lärm, Schäden oder Gefährdung.

Mietverträge können die Haltung grösserer oder störender Haustiere einschränken oder von einer Zustimmung abhängig machen. Bei Kleintieren und unproblematischer Haltung ist die Situation differenzierter.

Wenn der Mietvertrag eine Zustimmung verlangt, kann eine Tierhaltung ohne Bewilligung zu Problemen mit der Verwaltung führen. Im Streitfall sollten Sie rechtliche Beratung einholen.

Eine Zustimmung kann problematisch werden, wenn das Tier Schäden verursacht, Nachbarn stark stört oder Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

Mieterinnen und Mieter müssen in der Regel für Schäden einstehen, die durch ihr Tier verursacht werden, soweit sie über die normale Abnutzung hinausgehen.

Kurzzeitige Besuche mit Tieren sind meist anders zu beurteilen als dauerhafte Tierhaltung. Wenn ein Besuchstier regelmässig oder über längere Zeit bleibt, kann dies jedoch mietrechtlich relevant werden.

Kleine Aquarien sind oft unproblematisch. Bei grossen Aquarien sollten Gewicht, Wasserschadenrisiko und allfällige Zustimmungspflichten vorgängig geklärt werden.

Exotische, gefährliche oder bewilligungspflichtige Tiere sollten immer vorgängig mit der Verwaltung und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden.

Ja. Eine schriftliche Zustimmung schafft Klarheit und hilft, spätere Missverständnisse mit der Verwaltung zu vermeiden.

Zusammenfassung

Ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind, hängt in der Schweiz vor allem vom Mietvertrag, der Hausordnung und dem konkreten Tier ab. Kleintiere sind meist weniger problematisch, während Hunde, Katzen und besondere Tiere häufig eine schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft benötigen. Wichtig sind Rücksichtnahme, saubere Haltung und das Vermeiden von Schäden oder Störungen.

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